Auch wenn die Auswirkungen der allgemeinen demografischen Entwicklung bisher nur in geringem Ausmaß sichtbar werden, ist auch in der Gemeinde Losheim am See langfristig mit einem Bevölkerungsrückgang zu rechnen. Zu den möglichen Folgen gehört unter anderem Wohnungsleerstand und eine Verödung der Ortskerne.
Während die Nachfrage nach gemeindlichen Baustellen nach wie vor anhält, ist gleichzeitig festzustellen, dass alte Häuser in den Ortskernen zunehmend leer stehen und sich niemand findet, der bereit ist, Zeit und Geld in die Erhaltung und Renovierung zu investieren. Im Vergleich zu einem Neubau ist die Renovierung eines alten Hauses zwar oft billiger, aber für den Bauherr mit deutlich mehr Aufwand und eigenem Engagement als Eigenleistung verbunden. Diesem Nachteil stehen zwar auch Vorteile gegenüber, weil alte Häuser oft im Ortszentrum liegen und Einkaufsmöglichkeiten, Schule und Kindergarten sich meist in unmittelbarer Nähe befinden. Dieser Anreiz reicht aber nicht aus, um den Leerstand alter Bausubstanz zu verhindern. Dieser Entwicklung will die Gemeinde Losheim am See nun entgegenwirken. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, ein Programm zur finanziellen Förderung des Erwerbs und der Renovierung alter Bausubstanz zur Beseitigung und Verhinderung von Leerständen in der Gemeinde Losheim am See aufzulegen. Das Programm tritt ab 1.11.2007 in Kraft.
Gefördert werden Familien und Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder, die ein Anwesen erwerben und renovieren, das vor 1953 gebaut wurde. Sie müssen das Anwesen mindestens 10 Jahre selbst bewohnen. Gefördert wird die Renovierung als Anteilsförderung mit einem Drittel der nachgewiesenen Kosten. Der Förderhöchstbetrag beträgt für Familien und Lebensgemeinschaften ohne Kinder 5000 €. Für jedes Kind erhöht er sich um 1000 €. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 8000 €.
Es ist weder eine Einkommensgrenze angesetzt, noch ist der Ausschluss bei Erwerb des Anwesens von Verwandten vorgesehen. Der Erwerb ist zwar Vorrausetzung für die Förderung, wird aber nicht selbst gefördert. Der Schwerpunkt des Programms liegt damit auf der Leerstandsverhinderung und dem Substanzerhalt. Eine Sanierung alter Bausubstanz sollte ortstypisch erfolgen und ist mit der Gemeindeverwaltung abzustimmen.
Der Förderantrag ist bei der Gemeindeverwaltung Losheim bis spätestens ein halbes Jahr nach Erwerb zu stellen. Dort erhalten interessierte Bürger auch die Förderrichtlinien des Programmes. Ansprechpartner sind Frau Morbe 06872/609/144 (nur vormittags) und Herr Ludwig 06872/609/145. Hier erhalten Sie auch Informationen über andere Förderprogramme, z.B. zur Wärmedämmung und zur stilgerechten Renovierung alter Bausubstanz.