Damit die Gemeinde aber ihrem Versorgungsauftrag auch künftig nachkommen kann und die Wohnbevölkerung aufgrund der demographischen Entwicklung nicht weiter stagniert, bedarf es entsprechender Steuerungselemente.
Für die Vergabe von Baugrundstücken hatte der Gemeinderat entsprechende Richtlinien beschlossen.
Ziel dieser Vergaberichtlinien sind zum Einen eine gerechte Verteilung von Wohnbaugrundstücken, zum Anderen werden aber auch soziale Komponenten (vorrangige Berücksichtigung von Familien mit Kindern, Gewährung von Sozialrabatten) berücksichtigt.
Nachstehend ein Auszug aus den Vergaberichtlinien:
- Vorrangige Vergabe an Bürger der Gemeinde Losheim am See.
- Bewerber aus der Gemeinde können in jedem Ortsteil eine Baustelle erhalten.
- Vergabe an ehemalige Bürger der Gemeinde Losheim am See.
- Vergabe an Bewerber, die einen Arbeitsplatz in der Gemeinde Losheim am See haben, wobei im Einzelfall der zuständige Ausschuss entscheidet.
- Vergabe an auswärtige Familien mit Kindern, sofern der Eigenbedarf gedeckt ist.
- Vergabe nach sozialen Kriterien (Familien und Lebensgemeinschaften mit Kindern, Schwerbehinderte),
- Vergabe an Bewerber, die über Eigentumswohnungen, Wohnhäuser bzw. bebaubare Grundstücke verfügen nur im Ausnahmefall, wobei dies durch die Ortsräte zu begründen und im Einzelfall zu überprüfen ist (begründeter Ausnahmefall z.B. bisherige Wohnverhältnisse nicht mehr ausreichend aufgrund der Familiengröße).
- Sozialrabatt (1000,00 €/pro Kind) wird für alle Kinder, die kindergeldberechtigt sind, gewährt, sofern das Nettofamilieneinkommen den Betrag von 40.000,00 € (lt. aktuellem Steuerbescheid oder sonstigem geeignetem Nachweis) nicht übersteigt. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 5.000,00 € für jedes kindergeldberechtigte Kind. Der Sozialrabatt wird auch für alle Kinder gewährt, die 5 Jahre nach Vertragsbekundung geboren werden.
Wo die Gemeinde noch Baugrundstück vorhält und wie Sie sich bewerben, ist auf den folgenden Seiten ersichtlich.