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Losheim, den 23.11.09
An die TK-Unternehmen
Sehr geehrte Damen und Herrn,
eine schnelle Internetanbindung über DSL- und Breitbandanschlüsse ist heute so wichtig wie ein gut ausgebautes Straßennetz und der Anschluss an die öffentlichen Ver- und Entsorgungssysteme. Bislang profitierten in Deutschland, aber auch im Saarland vor allem die Ballungsgebiete von einem vielfältigen Angebot an Breitbanddiensten zu günstigen Preisen. Die kleinen Gemeinden im ländlichen Raum hingegen schauen ohne die schnelle Datenanbindung buchstäblich in die Röhre.
Dies trifft zum Teil auch für die Gemeinde Losheim am See zu.
Wie die im September 2009 durchgeführte Breitbandbedarfserhebung ergab, sind außer dem Kernort Losheim und dem Ortsteil Niederlosheim die übrigen Ortsteile der Gemeinde Losheim am See unzureichend mit einer schnellen Internetanbindung ausgestattet. Um die Benachteiligung des ländlichen Raumes zu beheben, ist deshalb seit Ende letzten Jahres ein Förderprogramm aufgelegt worden, dass es den Kommunen ermöglicht, den Ausbau der Breitbandinfrastruktur mittels staatlicher Zuschüsse voranzutreiben. In dem vorgeschrieben Verfahren einer GAK-geförderten Ausbaumaßnahme ist eine Abfrage der potenziellen Telekommunikationsanbieter zur Ausbauabsicht vorgeschrieben. Dieses nichtförmliche Interessenbekundungsverfahren (NIBV) möchten wir hiermit durchführen (vgl.
Anlage).
Es würde mich freuen, wenn Ihr Unternehmen sich an diesem Verfahren beteiligen würde. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie der Gemeinde Losheim am See eine entsprechende Antwort bis zum 10. Januar 2010 zukommen lassen könnten. Mit Dank im Voraus für Ihre Bemühungen und
mit freundlichen Grüßen
Lothar Christ.
Bürgermeister
Außer dem Kernort Losheim sind die meisten übrigen Ortsteile der Gemeinde Losheim am See unzureichend mit einer schnellen Internetanbindung ausgestattet. Aufgrund der bestehenden Unterversorgung ist es den Bürgerinnen und Bürgern in den betroffenen Ortsteilen nur bedingt möglich, günstige Flatrat-Tarife o.ä. in Anspruch zu nehmen. Auch für die in diesen untersorgten Ortsteilen angesiedelten Unternehmen und Gewerbetreibenden kann dies ein gravierender Standortnachteil sein. Mangelhafte Internetanbindung kann sogar eine Ansiedlung verhindern.
Um die Benachteiligung des ländlichen Raumes zu beheben, ist seit Ende letzten Jahres ein Förderprogramm zur Schließung der „Wirtschaftslichkeitslücke“ aufgelegt worden, dass es den Kommunen ermöglicht, den Ausbau der Breitbandinfrastruktur mittels staatlicher Zuschüsse voranzutreiben.
Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, ist eine Erhebung der vorhandenen Internetanbindung und des zukünftiges Bedarfs an Breitbandverbindungen durch die Gemeindeverwaltung notwendig. Ein Breitbandzugang ist ein Zugang zum Internet mit verhältnismäßig hoher Datenübertragungsrate (mindestens 1 Mbit/s), die ein Vielfaches der Übertragungsraten älterer Zugangstechniken wie der Telefonmodem- oder ISDN-Einwahl beträgt.
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Losheim am See, die schnelle Internetanschlüsse zuhause nutzen oder gern nutzen würden, können mit diesem Formular ihren Bedarf melden. In gleicher Form können Gewerbetreibende bzw. Unternehmen die ihren Sitz innerhalb der Gemeinde Losheim am See haben, ihren Bedarf angeben. Die Bedarfserhebung dient dem Zweck, bei möglichen Investitionen in die Telekommunikationsinfrastruktur (dem so genannten Breitbandausbau) die nachfolgende Nutzung besser abschätzen zu können.
Inzwischen ist die Erfassung der Fragebogen abgeschlossen. Es haben sich 11% der Haushalte an der Befragung beteiligt. Zur Zeit läuft die Auswertung.
Auf der Basis der Ergebnisse wird ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet, an dem alle in unserem Raum tätigen Kommunikationsunternehmen einbezogen werden. Dieses soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Nach dem Interessenbekundungsverfahren wird in Abstimmung mit dem für die Fördergelder zuständigen Ministerium die Ausschreibung in die Wege geleitet. Vorher muss noch der Gemeinderat über die Prioritäten und die Höhe des finanziellen Engagements der Gemeinde entscheiden.
Die bisherigen Erfahrungen in anderen Gemeinden hat gezeigt, dass durch das Interessenbekundungsverfahren mehr Transparenz und Bewegung in den DSL-Ausbau kommt und der ein oder andere Netzbetreiber seine Kalkulationen und seine Planungen überarbeitet und bereits im Vorfeld der Ausschreibungen selbst tätig wird.