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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Familienkarte ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Losheim am See und soll einen wichtigen Beitrag zu einer familienfreundlichen Politik in der Kommune leisten. Sie bündelt die Vielfalt an Leistungen der Familienförderung der Kommune und macht deren Umfang transparent. Durch die Einführung der Familienkarte erhalten die Familien ein nachlesbares und anfassbares Zeichen der Familienförderung, das auch zur Anerkennung der familiären Leistungen beiträgt. Darüber hinaus wird die Lebensqualität für die Familien verbessert und die Attraktivität der Kommune gefördert.
Die Familienkarte Losheim am See können alle Erziehungsberechtigten mit Hauptwohnsitz in Losheim am See auf Antrag erhalten, die mindestens mit einem minderjährigen Kind (leibliches Kind, Adoptiv- oder Pflegekind) in einem Haushalt leben
Der Gemeinderat hatte beschlossen, dass die Losheimer Familienkarte zunächst einmal probeweise für 3 Jahre eingeführt wird und vorerst folgende Leistungen beinhalten soll:
Für die Beantragung der Familienkarte gilt eine Einkommensgrenze für das zu versteuernde Familieneinkommen von 50.000,00 €. Außerdem wurde die Nachrangigkeit der mit der Familienkarte verbundenen Leistungen im Verhältnis zu gesetzlichen und freiwilligen Verpflichtungen Dritter (insbesondere von Trägern sozialer Leistungen) festgelegt.
Das Antragsformular und die Richtlinie können hier als PDF herunter geladen werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular nebst einer Kopie des letzten Einkommenssteuerbescheides des Finanzamtes können entweder an die Gemeinde Losheim am See, Merziger Str. 3, 66679 Losheim am See, geschickt oder persönlich zu den Öffnungszeiten des Rathauses in Zimmer 2.10 abgegeben werden.
Bei diesbezüglichen Rückfragen stehen Ihnen telefonisch Fr. Jakobs und Fr. Geib unter 06872-609-122 zur Verfügung.
Lothar Christ, Bürgermeister