| Notwendige Unterlagen | Gebühr |
Personalausweis |
Bei Erstausstellung zusätzlich Familienbuch oder Abstammungs-urkunde. Gültigkeit bis 24 Jahre: 6 Jahre
Gültigkeit ab 24 Jahre: 10 Jahre | bis 24 Jahre = 22,80 € / ab 24 Jahre = 28,80 €
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vorläufiger Personalausweis |
Gültigkeit: 3 Monate | Eur 10,- Wird sofort ausgestellt |
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Hinweis:
Alle Deutschen ab dem 10. Lebensjahr, die in Losheim am See ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Personalausweis beim Bürgerbüro beantragen. Nur in Ausnahmefällen ist ein Antrag früher möglich und auch gebührenpflichtig. Hierzu muss das Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter, Betreuer) vorliegen.
Bei der Erstausstellung eines Personalausweises oder wenn Sie diesen verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Dokument mit Lichtbild und zusätzlich Ihr Familienbuch oder die Abstammungsurkunde mit.
Bei Verlust des Personalausweises ist eine Verlusterklärung bei der Gemeinde Losheim am See erforderlich, bei Diebstahl muss eine Diebstahlsanzeige bei der jeweils zuständigen Polizeidienststelle gemacht werden.
Ihren alten Personalausweis oder einen vorläufigen Personalausweis müssen wir, so sieht es das Gesetz vor, bei Ablauf der Gültigkeit bzw. bei Aushändigung des neuen Personalausweises einziehen.
Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren ist er jedoch nur 6 Jahre gültig, weil man davon ausgeht, dass man bis zu diesem Alter sein Aussehen stark verändert.
Wichtig:
| Notwendige Unterlagen | Gebühr |
Reisepass |
Bei Erstausstellung zusätzlich Familienbuch oder Abstammungsurkunde
Gültigkeit bis 24 Jahre: 6 Jahre
Gültigkeit ab 24 Jahre: 10 Jahre | bis 24 Jahre= Eur 37,50 / ab 24 Jahre = Eur 59,00 |
vorläufiger Reisepass |
Gültigkeit: 1 Jahr | Eur 26,00 Wird sofort ausgestellt |
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Hinweis:
Alle Deutschen ab dem 10. Lebensjahr, die in Losheim am See ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass beim Bürgerbüro beantragen.
Nur in Ausnahmefällen ist ein Antrag früher möglich und auch gebührenpflichtig. Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter, Betreuer) vorliegen.
Bei der Erstausstellung eines Reisepasses oder wenn Sie diesen verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes Dokument mit Lichtbild und zusätzlich Ihr Familienbuch oder die Abstammungsurkunde mit.
Bei Verlust des Reisepasses ist eine Verlusterklärung bei der Gemeinde Losheim am See erforderlich, bei Diebstahl muss eine Diebstahlsanzeige bei der jeweils zuständigen Polizeidienststelle gemacht werden.
Ihren alten Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass müssen wir, so sieht es das Gesetz vor, bei Ablauf der Gültigkeit bzw. bei Aushändigung des neuen Reisepasses einziehen. Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen den alten Reisepass ungültig stempeln und wieder aushändigen.
Der Reisepass ist 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren ist er jedoch nur 6 Jahre gültig, weil man davon ausgeht, dass man bis zu diesem Alter sein Aussehen stark verändert.
Wichtig:
| Notwendige Unterlagen | Gebühr |
Kinderreisepass |
Gültigkeit: bis zum 10. Lebensjahr, dann Verlängerung bis zum 12. Lebensjahr. Wahlweise ab 10 Jahren einen BPA. | Eur 13,00 |
Hinweis:
Nähere Auskünfte über die Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Bürgerbüro der Gemeinde Losheim am See, beim jeweiligen Konsulat oder der Botschaft des Reiselandes.
Bei Verlust des Kinderreisepasses ist eine Verlusterklärung bei der Gemeinde Losheim am See erforderlich, bei Diebstahl muss eine Diebstahlsanzeige bei der jeweils zuständigen Polizeidienststelle gemacht werden.
Ansprechpartner: Gudrun Mertes 06872-609-153
GMertes(at)losheim.de
Thomas Lang 06872-609-154
THLang(at)losheim.de
Christian Müller 06872-609-155
CMueller(at)losheim.de