Gemeinde Losheim am See

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Inhalte

Beglaubigungen

Bei der Beglaubigung von Abschriften / Fotokopien ist in jedem Fall das Original mitzubringen.

 

Bei der Beglaubigung von Unterschriften ist die Unterschrift im Beisein des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin zu vollziehen und der Personalausweis mitzubringen.

 

Gebühren:

Beglaubigungen von Unterschriften:  je Unterschrift Eur 2,55

Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien: 1 - 5 Seiten Eur 3,30

Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien: ab 6 Seiten pro Seite Eur 0,51

Fotokopien DIN A 4 u. 5: je Kopie Eur 0,71

Fotokopien DIN A 3: je Kopie Eur 1,12

 

Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden werden nicht beglaubigt. Hierfür ist das jeweilige Standesamt zuständig, welches die Urkunde ausgestellt hat.

 

Nicht beglaubigt werden außerdem

  •  Testamente
  •  Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
  •  Grundbucheintragungen
  •  Vereins- und Handelsregistersachen
  •  übersetzte ausländische Dokumente und
  •  ausländische Pässe.

 

Ansprechpartner: Gudrun Mertes 06872-609-153 Icon E-Mailgmertes(at)losheim.de