Bei der Beglaubigung von Abschriften / Fotokopien ist in jedem Fall das Original mitzubringen.
Bei der Beglaubigung von Unterschriften ist die Unterschrift im Beisein des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin zu vollziehen und der Personalausweis mitzubringen.
Gebühren:
Beglaubigungen von Unterschriften: je Unterschrift Eur 2,55 | |
Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien: 1 - 5 Seiten Eur 3,30 Beglaubigungen von Abschriften, Fotokopien: ab 6 Seiten pro Seite Eur 0,51 | |
Fotokopien DIN A 4 u. 5: je Kopie Eur 0,71 | |
Fotokopien DIN A 3: je Kopie Eur 1,12 |
Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden werden nicht beglaubigt. Hierfür ist das jeweilige Standesamt zuständig, welches die Urkunde ausgestellt hat.
Nicht beglaubigt werden außerdem
Ansprechpartner: Gudrun Mertes 06872-609-153
gmertes(at)losheim.de