Fundbüro
- Entgegennahme und Aufbewahrung von Fundsachen ab einem Wert von Eur 10,00 (keine Kleidung).
- Anmeldung von Fundtieren (Aufbewahrung beim Finder bzw. beim Tierheim)
Untersuchungsberechtigungsschein
- Jugenduntersuchungsberechtigungsschein / UB-Scheine vor dem 18. Lebensjahr
- Erst- und Nachuntersuchung gem. Jugendarbeitsschutzgesetz
Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich. Vorsprache persönlich oder durch einen Erziehungsberechtigten. Das mit dem UB-Schein ausgehändigte Beiblatt ist auszufüllen und ebenfalls dem Arzt auszuhändigen.
Gebühr: gebührenfrei