| Notwendige Unterlagen | Gebühren |
Jahresfischereischein (erstmalig) | - Nachweis über Sportfischerprüfung
- Passfoto
- ab 16 Jahre
- Personalausweis oder Pass
| Eur 10,20 |
Jahresfischereischein
(Verlängerung) | - alter Fischereischein
- Personalausweis oder Pass
| Eur 10,20 |
Jahresfischereischein
(Gültigkeit 5 Jahre) | - alter Fischereischein
- Passfoto
- Personalausweis oder Pass
| Eur 50,80 |
Jugendfischereischein (erstmalig) | - Personalausweis oder Pass
- Passfoto
- Alter: 3 – 16 Jahre
- Vorsprache des Kindes mit einem Erziehungsberechtigten bzw. schriftlicher Einverständniserklärung
| Eur 5,10 |
Hinweis
- Der Fischereischein wird entweder für 1 oder 5 Jahre ausgestellt.
- Ab dem 16. Lebensjahr können auch Jugendliche nach abgelegter Fischereiprüfung einen Jahrefischereischein für 5 Jahre erhalten.
- Für die Erstausstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
- Der Fischereischein wird auch verlängert, wenn er einige Jahre nicht gültig war.
- Der Jugendfischereischein wird nur bis zum 16. Lebensjahr verlängert.
- Sie können die Verlängerung persönlich vornehmen lassen oder jemanden bevollmächtigen
Ansprechpartner: Gudrun Mertes 06872-609-153
GMertes(at)losheim.de
Thomas Lang 06872-609-154
THlang(at)losheim.de
Christian Müller 06872-609-155
CMueller(at)losheim.de