Wichtig:
Laut Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb einer Woche an-, ab- oder ummelden.
Die gebührenfreie An-, Ab- oder Ummeldung müssen Sie persönlich oder durch einen von Ihnen Bevollmächtigten im Bürgerbüro vornehmen.
Ferner haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Daten für elektronische Datenauskünfte, Auskunftsanfragen von politischen Parteien, Wählergruppen, öffentlich rechtlichen Religionsgemeinschaften, Adressbuchverlagen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen (Übermittlungssperre).
Noch ein Tipp:
Denken Sie daran Strom, Wasser und Gas rechtzeitig anzumelden bzw. zu kündigen, denn Ihre Zähler müssen abgelesen werden. Ihre Krankenkasse, Bank, Telekom, 
GEZ warten auf Ihre neue Anschrift. Auch sollten Sie bei der Post einen 
Nachsendeantrag stellen. Wohnberechtigungsscheine werden vom Ministerium für Finanzen in Saarbrücken ausgestellt.
Ansprechpartner: Gudrun Mertes 06872-609-153
gmertes(at)losheim.de